Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Diese Bedingungen gelten für jeden Auftrag im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB). Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang. Den Einkaufsbedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen. 2. Angebote 2.1 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und werden erst wirksam, wenn die Bestellung schriftlich von uns bestätigt ist. 2.2 Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. 3. Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung 3.1 Für den Umfang der Lieferung maßgebend. Die zum Lieferumfang gehörenden Zubehörteile sind in unseren Verkaufsunterlagen bzw. Angeboten vermerkt. Durch Modelländerungen bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten. 3.2 Warenrückgaben ohne Rücknahmeverpflichtung unsererseits dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen. Rücksendungen haben insoweit stets franko zu erfolgen und werden mit Euro 20,- für Bearbeitung und Einlagerung belastet. Dem Besteller bleibt vorbehalten, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. Die Rückgabe elektrischer/elektronischer Bauteile schließen wir aus. 3.3 Die von uns gelieferten Waren dürfen direkt oder indirekt nur mit unserer schriftlichen Zustimmung exportiert werden. Bei einem Verstoß gegen diese Festlegung steht uns ein Schadensersatzanspruch zu. 4. Lieferzeit 4.1 Etwa in unseren Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen angegebene Lieferzeiten sind stets unverbindlich und beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Überschreitung unverbindlicher Lieferzeiten sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir in Textform einen verbindlichen, nach Kalendertag bestimmten Liefertermin bestätigen. 4.2 Ist die Nichteinhaltung einer unverbindlich angegebenen Lieferzeit oder eines verbindlichen Liefertermins auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung etc. zurückzuführen, verlängern sich die Lieferzeiten bzw. der Liefertermin angemessen. Schadenersatzforderungen Anzahlung. wegen 5. Gefahrübertragung 5.1 Die Gefahr geht mit Absendung durch uns auf den Besteller über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr, übernommen haben. 5.2 Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. 5.3 Teillieferungen sind zulässig. 6. Preise und Zahlungen 6.1 Es gelten unsere am Tag der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 6.2 Bei Lieferungen geringer Stückzahl und/oder geringen Wertes wird, soweit die geringe Stückzahl oder der geringe Wert nicht auf eine Teillieferung zurückzuführen ist, ein Mindestbetrag von Euro 10,- zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Es wird deshalb empfohlen, Bestellungen mindestens über diesen Warenwert zu erteilen. 6.3 Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk bzw. Verkaufslager. Davon abweichende Preisstellungen werden gesondert mitgeteilt bzw. ausdrücklich vereinbart. 6.4 Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so können wir für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 4,0% über dem jeweiligen EZB Refinanzierungszinssatz in Anrechnung bringen, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Dem Besteller bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. 6.5 Es bleibt uns vorbehalten, eine Belieferung durch Nachnahme vorzunehmen. 7. Zahlungsbedingungen 7.1 Unsere Forderungen sind, soweit nicht anders ausgewiesen, in Euro zahlbar und zwar ab Rechnungsdatum innerhalb 30 Tagen netto. Reparaturrechnungen sind sofort rein netto zahlbar. Die Zahlungsfrist gilt als erledigt, wenn das Geld bei einer unserer Banken für uns verfügbar ist. 7.2 Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller. Wechselzahlung ist vorher zu vereinbaren. Bei Zahlungen im Scheck-Wechselverfahren dauert der vereinbarte Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Wechsels fort. 7.3 Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers sind sämtliche bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig. 8. Eigentumsvorbehalt 8.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer, vor. Soweit der Wert aller uns zustehenden Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Anforderung des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte nach billigem Ermessen freigeben. 8.2 Die Vorbehaltsware darf vom Besteller nur wieder unter Eigentumsvorbehalt und im gewöhnlichen Geschäftsverlauf veräußert werden. Dieses Recht erlischt im Falle einer Zahlungseinstellung des Bestellers. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Ziffer 8.1. Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Der Besteller ist nicht berechtigt, über die Forderung in anderer Weise, z. B. durch Abtretung zu verfügen. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt. Bei Widerruf bzw. Erlöschen der Einziehungsermächtigung sind wir berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen. Der Besteller verpflichtet sich, uns alle Auskünfte zu erteilen, die für die Einziehung der abgetretenen Forderung erforderlich sind. Weiter verpflichtet er sich, uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen auszustellen. 8.3 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gelieferten Waren sind unzulässig. Im Falle einer Pfändung durch Dritte ist der Lieferer hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. 8.4 Bei schuldhaftem Verstoß des Bestellers gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. 9. Aufrechnung 9.1 Der Besteller kann gegenüber unseren Zahlungsansprüchen nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Pfand- und Zurückbehaltungsrechte kann er nur geltend machen, soweit deren zugrundeliegende Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 9.2 Wir sind berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen aufzurechnen, die dem Besteller zustehen. 10. Gewährleistung und Haftung für Mängel der Lieferung oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften 10.1 Wir behalten das Recht, mangelhafte Lieferungen durch Reparatur nachzubessern oder auszutauschen. Die Verjährungsfrist von Ansprüchen wegen etwaiger Mängel für die Lieferung beweglicher Sachen und/oder Werkleistungen (ausgenommen Bauwerke) beträgt zwölf Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (Gefahrübergang). 10.2 Der Besteller kann bei Mängelrügen Zahlungen in angemessener Höhe nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, deren Berechtigung wir ausdrücklich anerkennen oder über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. 10.3 Zur Mängelbeseitigung ist uns angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird uns dies verweigert, so sind wir insoweit von der Gewährleistung befreit. 10.4 Wenn wir eine uns gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben, kann der Besteller Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. 10.5 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie auf nicht reproduzierbare Softwarefehler. Werden vom Besteller oder von Dritten Änderungen oder unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleistung. 10.6 Für Nachbesserungen, Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen gilt eine neue Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten, die mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand gilt. Sie verlängert sich für diejenigen Teile, die wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlich betrieben werden können, um die Dauer der Betriebsunterbrechung, die durch die Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung verursacht wird. 10.7 Sollte sich bei Durchführung einer vermeintlichen Nacherfüllung zeigen, dass der Schaden nicht unter unsere Gewährleistung fällt, so hat der Besteller die entstehenden Kosten zu tragen. 10.8 Wir sind zur Beseitigung von Mängeln nicht verpflichtet, soweit der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. 10.9 Die in den Nummern 10.1 und 10.5 genannten Fristen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 638 BGB längere Fristen vorschreibt. 10.10 Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegen uns und unseren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen; Punkt 11. Sonstige Haftung bleibt jedoch unberührt. 11. Sonstige Haftung Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Vertragspflichten, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet wird, gehaftet wird. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. ist 12. Unser Recht auf Rücktritt 12.1 Gerät der Besteller im Rahmen der Geschäftsverbindung mit uns mit fälligen Zahlungen in Verzug oder wird uns eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt (insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Besteller oder Einstellung der Zahlungen), sind wir berechtigt, vor Vertragsausführung Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Besteller einem solchen Verlangen nicht nach, sind wir berechtigt, unter Anrechnung der von uns gemachten Aufwendungen vom Vertrag zurückzutreten. 12.2 Uns steht ferner das Recht zu, ganz oder teilweise unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn unvorhergesehene Ereignisse im Sinne der Ziffer 4.1 auf uns oder einen Vorlieferanten einwirken und/oder die Unmöglichkeit der Erfüllung des Vertrages sich nachträglich herausstellt. 12.3 Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand 13.1 Erfüllungsort ist 78727 Oberndorf a.N. 13.2 Gerichtsstand ist das Amtsgericht Oberndorf bzw. Landgericht Rottweil. 13.3 Für die vertraglichen Beziehungen und deren Auslegung gilt alleine deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Kaufrechts (CISG). 14. Salvatorische Klausel Sollen einzelne Bestimmungen des Vertrags und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags sowie der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall sind zwischen uns und dem Besteller Ersatzregelungen zu treffen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahekommen. Letzteres gilt sinngemäß auch im Fall etwaiger Regelungslücken. Stand: 10/2017